Wir möchten Ihrem Kind eine positive Sprachentwicklung ermöglichen, was Freude am Lernen und am spielerischen Umgang mit Sprache einschließt.

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Behandlungsfelder und Methoden:

  • Artikulationsstörungen
  • Störungen der Sprachentwicklung (Einschränkungen des Wortschatzes, der Grammatik und der alltäglichen Anwendung der Sprache)
  • Hörstörungen, Cochlea Implantat
  • auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (AVWS)
  • Myofunktionelle Störungen (orofaciale Dysfunktion) und Schluckstörungen
  • Redeflussstörungen (Stottern und Poltern)
  • Sprachstörungen, verursacht durch zentrale Wahrnehmungsdefizite  im Bereich des Spürens (Therapie nach Affolter)
  • Stimmstörungen bei Kindern und Jugendlichen
  • Pädagogik nach Montessori
  • individuell angepasste Therapie bei Begleitauffälligkeiten (wie z.B. Konzentrationsstörungen, ADHS oder Ängstlichkeit)

Einen wesentlichen Schwerpunkt in der Therapie sprachauffälliger Kinder bildet bei uns die Elternarbeit.

Desweiteren bietet unsere Praxis bezüglich ADHS spezifische Therapielösungen an.

Durch entsprechende Beratung und Anleitung erhalten Sie alltagstaugliche Hilfen, die Ihr Kind in seiner Sprachentwicklung unterstützen.

Darüberhinaus besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Kinderhilfe Neunkirchen (Kooperation mit der Frühförderung der Lebenshilfe, ambulanten Fachärzten und Fachtherapeuten in einer sogen. Komplexleistung).

Die Kosten für eine ambulante Behandlung in unserer Praxis übernimmt die Krankenkasse.

Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr von einer Zuzahlung befreit.

 

Behandlungsfelder:

  • funktionelle Stimmstörungen , chronische Heiserkeit (z.B. durch starke Belastung der Sprech- und Singstimme)
  • organische Stimmstörungen
  • vorbeugende Maßnahmen im Bereich Stimme (z.B. bei Sprechberufen)
  • Sprach- und Sprechstörungen (z.B. nach Schädel-Hirn-Traume, Schlaganfall oder bei neurologischen Erkrankungen)
  • Schluckstörungen (Dysphagie) , auch nach Teilentfernungen des Kehlkopfes oder der Stimmlippen
  • Redeflussstörungen (Stottern und Poltern)
  • Voice-Coaching (Beratung und Therapie) zum optimalen Einsatz der Sprech- und Singstimme

Selbstverständlich kommen wir bei entsprechendem Vermerk durch den Arzt auch zum Hausbesuch bei Ihnen vorbei.

Bei Kassenpatienten ist eine Zuzahlung von 10€ pro Rezept und 10% des Rezeptwertes nötig.

Über eine mögliche Befreiung entscheidet Ihre Krankenkasse ( z.B. Ausbildung, geringeres Einkommen, chronische Erkrankungen).

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1. Schritt  

Klären Sie den Therapiebedarf mit Ihrem Arzt (Erklärung männliche Form):

  • Hausarzt
  • Kinderarzt
  • Phoniater/Pädaudiologe
  • HNO-Arzt
  • Kieferorthopäde
  • Zahnarzt
  • Neurologe
  • Kinder- und Jugendpsychiater
  • Internist

 

2. Schritt   

Wenn Therapiebedarf besteht, erhalten Sie eine Heilmittelverordnung für Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, die bei Kassenpatienten bis zum Therapiebeginn 14 Tage Gültigkeit hat.

 

3. Schritt

Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns.

 

4. Schritt

Bringen Sie bitte zum Ersttermin Ihre gültige Verordnung mit.

 

Was erwartet Sie beim Ersttermin?

  • Bitte nehmen Sie selbstständig in unserem Wartezimmer Platz, dort werden Sie dann von uns begrüßt und abgeholt.
  • In freundlicher und angenehmer Atmosphäre erfolgt eine ausführliche Anamnese, Diagnostik und Befunderhebung durch standardisierte Testverfahren.
  • Sie erhalten von uns eine individuelle Therapieplanung und Behandlung, sowie eine gezielte Beratung und konkrete Anleitung zur Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit

 

Die Kosten Ihrer Therapie werden von den gesetzlichen und privaten (je nach Tarif) Krankenkassen übernommen.

Bei erwachsenen Kassenpatienten ist eine Zuzahlung von 10 € pro Rezept und 10 % des Rezeptwertes nötig.

Über eine mögliche Befreiung entscheidet Ihre Krankenkasse (z.B. Ausbildung, geringeres Einkommen, chronische Erkrankungen).

Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr von einer Zuzahlung befreit.