Die Kosten Ihrer Therapie werden von den gesetzlichen und privaten (je nach Tarif) Krankenkassen übernommen.

Bei erwachsenen Kassenpatienten ist eine Zuzahlung von 10 € pro Rezept und 10 % des Rezeptwertes nötig.

Über eine mögliche Befreiung entscheidet Ihre Krankenkasse (z.B. Ausbildung, geringeres Einkommen, chronische Erkrankungen).

Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr von einer Zuzahlung befreit.